Leitlinien & Qualität
In unserer fortlaufenden Selbstevaluation sind übergeordnete Kriterien von herausragender Bedeutung, die sich zu jedem Zeitpunkt in unserem gutachterlichen Handeln und unseren Arbeitsergebnissen widerspiegeln:
- Wissenschaftlichkeit
- Neutralität
- Objektivität
- Berufsethische Integrität
- Nachvollziehbarkeit und Transparenz
Wir setzen eine Vielzahl an Maßnahmen auf allen Ebenen unseres institutionellen und fachlichen Handelns um, um den damit verbundenen hohen Ansprüchen an unsere Arbeit gerecht zu werden.
Berufseignung und Qualifikation
Der Beruf des psychologischen Sachverständigen stellt besondere professionelle und persönliche Anforderungen. Neben profunder Fachkenntnis umfassen diese vor allem kommunikative, schriftsprachliche und organisatorische Kompetenzen, eine besondere Belastbarkeit, psychologische Handlungskompetenz sowie interdisziplinäres Verständnis. Fachliche Expertise ist eine notwendige Basis – doch nicht jeder Experte auf seinem Gebiet bringt alles mit, was die gutachterlich-psychologische Berufsausübung erfordert.
Neben formalen Qualifikationen prüfen wir daher eingehend, ob neue Fachkolleg:innen die zugesicherte Zuverlässigkeit, Wissenschaftlichkeit und Neutralität einhalten können. Die Aufnahme in unser Team beginnt unabhängig von der bisherigen Berufserfahrung stets unter verpflichtender Supervision und der fortlaufenden Teilnahme an internen oder externen Fachangeboten.
Berufsordnung
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) formuliert in Form einer Berufsordnung die berufsethischen Regeln und Prinzipien, an die wir uns gebunden fühlen und denen wir uns verpflichtet haben. Die Achtung der menschlichen Individualität und Persönlichkeit, eingebettet in ihre jeweiligen Lebensbedingungen, bleibt für uns in der sachverständigen Tätigkeit das oberste Gebot und ist für uns ebenso selbstverständlich wie die Einhaltung unserer verfahrensrechtlichen Pflichten und ein wissenschaftlich fundiertes Vorgehen.
Fachwissenschaftliche Leitlinien
Bei der Durchführung von Untersuchungen und der Erstellung von Gutachten werden je nach Fachgebiet folgende Leitlinien zugrunde gelegt:
- Qualitätsstandards für psychologische Gutachten (Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 2017)
- Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, 2025)
- Erfahrungswissenschaftliche Empfehlungen für kriminalprognostische Gutachten (Kröber et al., 2019)
- Die höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Mindestanforderungen an die aussagepsychologische Methodik (BGHSt 45, 164)
Alle Sachverständigen verfügen über eine detaillierte Kenntnis der Leitlinien, psychologischen Konzepte und deren wissenschaftlichen Grundlagen, die für ihren Fachbereich durch die Fachverbände empfohlen sind.
Supervision und kollegiale Beratung
Unsere gutachterliche Vorgehensweise durchläuft im Rahmen der Fallsupervision regelmäßig eine interne Vier-Augen-Beurteilung. Durch interne Beratung, Intervision und die Rezeption aktueller wissenschaftlich-psychologischer Erkenntnisse in unseren regelmäßigen Teamsitzungen sichern wir die professionelle Adäquanz des sachverständigen Vorgehens. Auch neue Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung werden hier systematisch thematisiert.
Fort- und Weiterbildung
Um die hohe Qualität unserer wissenschaftlichen Arbeitsweise auf Basis aktueller empirischer Erkenntnisse zu sichern, ist die regelmäßige Fort- und Weiterbildung unverzichtbar. Durch die Teilnahme an fachpsychologischen Fortbildungsveranstaltungen und strukturierten Weiterbildungsprogrammen gewährleisten wir, dass unseren Gutachten stets der aktuelle Stand der empirischen Forschung zugrunde liegt und die Begutachtungspraxis am wissenschaftlichen Transfer teilnimmt. Aus gutachterlicher Sicht sind vor allem zwei Qualifikationen von Relevanz:
- Fachpsychologe/in für Rechtspsychologie (BDP/DGPs): Die föderative Weiterbildung der psychologischen Berufsverbände, bestehend aus theoretischen Seminaren, Einzelsupervision und Fachteamsupervision. Sie findet berufsbegleitend statt und setzt zur erfolgreichen Zertifizierung eine bereits umfangreiche, mehrere Jahre umfassende Tätigkeit in der psychologischen Begutachtung voraus.
- Postgraduales Studium der Rechtspsychologie (M. Sc.): Ein spezialisiertes Studium an einer Hochschule oder Universität, meist berufsbegleitend organisiert und postgradual auf einem grundständigen Master-Abschluss der Psychologie aufbauend.
Ansprechpartner in Ausnahmesituationen
Psychologische Sachverständige tragen ab dem Zeitpunkt ihrer Bestellung die höchstpersönliche und nicht übertragbare Verantwortung für die Gutachtenerstattung. Dennoch können auch Sachverständige in persönliche oder gesundheitliche Notlagen geraten. Sollten professionelle Verfahrensbeteiligte Anhaltspunkte für einen plötzlichen Ausfall haben, ist die Praxisleitung der korrekte Ansprechpartner, um Verzögerungen zu vermeiden, eine Klärung herbeizuführen oder schlimmstenfalls eine kurzfristige, reibungslose Übernahme der Verpflichtung zur Begutachtung durch eine andere Sachverständige vorzubereiten.
Interne Fachaufsicht
Alle psychologischen Sachverständigen im Kollegium tragen dazu bei, dass Begutachtungen innerhalb unserer Praxis stets der aktuellen Gesetzeslage, unserer Berufsordnung und den bereichsspezifischen Qualitätsstandards der Fachverbände entsprechen. Diese Verpflichtung bildet eine wesentliche Grundlage unserer Kooperation, zu deren Einhaltung wir einen Fachbeirat eingerichtet haben.
Der Fachbeirat (ein interner, mindestens hälftig durch Wahl mit berufserfahrenen Sachverständigen besetzter Fachausschuss) kann von der Praxisleitung oder den Sachverständigen angerufen werden. Er besitzt die erforderlichen Kompetenzen, um im Falle eines Konflikts bezüglich berufsrechtlicher Verpflichtungen geeignete Maßnahmen zu beschließen.