Praxis für Rechtspsychologie Breuer & Oesterlein
Herzlich willkommen auf den Seiten der Praxis für Rechtspsychologie Breuer & Oesterlein in Düsseldorf. Auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung aktueller Qualitätsstandards erstellen wir psychologische Gutachten für Gerichte und Behörden. Als spezialisierte rechtspsychologische Praxis bearbeiten wir vor allem familienpsychologische, kriminalprognostische und aussagepsychologische Fragestellungen.
Weitere Informationen zu unseren Mitarbeitern und Sachverständigen finden Sie unter Team.
Elektronischer Rechtsverkehr | Praxis für Rechtspsychologie Breuer & Oesterlein
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Kontaktdaten
Telefon: 0211 975 366 430
Telefax: 0211 975 366 431
Email: info@pfr-breuer.de
Sofern wir telefonisch gerade nicht erreichbar sind, rufen wir Sie zeitnah zurück. Sie können uns auch gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
Ihre Anliegen, Fragen oder Terminbestätigungen können Sie uns ebenfalls per Mail zukommen lassen.
Unser Praxisverbund
Wir sind fachlich vernetzt als Teil eines überregionalen Verbundes aus rechtspsychologischen Sachverständigen und Praxen:

Familienpsychologie
In familienrechtlichen Fragestellungen unterstützen wir Gerichte bei der Entscheidungsfindung zu Sorge- und Umgangsregelungen sowie zur Prüfung des Kindeswohls und der Erziehungsfähigkeit. Dabei steht die psychologische Perspektive auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes, die spezifischen elterlichen Kompetenzen und ggf. verfügbare öffentliche Hilfen im Zentrum unserer wissenschaftlichen Begutachtung.

Kriminalprognose
Unsere kriminalprognostischen Gutachten bewerten die Rückfallgefahr und die psychosoziale Dynamik von Straftätern unter Berücksichtigung spezifischer Risiko- und Schutzfaktoren. Die hieraus resultierenden Einschätzungen dienen als wesentliche Entscheidungsgrundlage für Justizbehörden im Rahmen von Haftentlassungen, Lockerungsentscheidungen oder der Maßregelvollzugsplanung.

Aussagepsychologie
Im Bereich der Aussagepsychologie prüfen wir die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen im strafrechtlichen Ermittlungs- und Hauptverfahren. Mittels eines strikt hypothesengeleiteten Vorgehens und kriterienorientierter Inhaltsanalyse differenzieren wir präzise zwischen realitätstreuen Schilderungen, unbewussten Fehlbeurteilungen durch Suggestion und bewussten Falschaussagen.